Checkliste - Berufsgenossenschaft: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Arten
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften (9 – nach Branchen gegliedert), § 222 SGB VII
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: Unfallkassen des Bundes, Unfallkassen der Länder, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Feuerwehr-Unfallkassen
- Seeberufsgenossenschaft, § 121 Abs. 2 und 3 SGB VII
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
- Gartenbau-Berufsgenossenschaft
- Unfallkassen für die Eisenbahn, Post und Telekom
2. Zuständigkeit
- Feststellung der Zuständigkeit durch Bescheid, § 136 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
- falsche Zuständigkeit oder Änderung der Zuständigkeit: Überweisung an zuständige Berufsgenossenschaft
- wenn durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse das Unternehmen in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Berufsgenossenschaft fallen würde: wenn Veränderung grundlegend und dauerhaft ist: Wechsel zu der neuen Berufsgenossenschaft
3. Aufgaben
- Prävention gegen arbeitsbedingte Erkrankungen
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Entschädigung des Verletzten, seiner Angehörigen und seiner Hinterbliebenen nach Eintreten des Schadensfalls
- Leistungen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
- Erlass von Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
- zur Vermeidung von Arbeitsunfällen: Festlegung von Maßnahmen des Arbeitgebers
- Maßgaben für Gesundheitsuntersuchungen
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