Checkliste - Befristung: Zweck
Arbeitshilfe
1. Gesetzliche Grundlage
- § 3 Abs. 1 TzBfG: 2 Arten:
- kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag
- zweckbefristeter Arbeitsvertrag
2. Begriffsbestimmung
- Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintritt eines künftigen Ereignisses enden soll.
Beispiel: Das Beschäftigungsverhältnis endet bei Arbeitsaufnahme der Schulsekretärin/Bürokraft nach Elternzeit.
3. Zweck der Befristung
- Gemäß § 3 TzBfG kann sich Zweck aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergeben
- Anforderungen an Zweck
- Zweck muss objektiv erkennbar sein
- konkrete Vereinbarung im Arbeitsvertrag
- Vereinbarung des Zwecks soll Arbeitnehmer
- Voraussehbarkeit des Zwecks ermöglichen
- auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses einstellen
4. Abgrenzung
- Unterschied zu kalendermäßiger Befristung
- Ende nicht mit Erreichen eines im Voraus feststehenden Kalendertages
- sondern Ende mit Zweckerreichung
- Unterschied zu auflösender Bedingung
- Zweckbefristung und auflösende Bedingung unterscheiden sich in der Frage der Gewissheit des Eintritts des künftigen Ereignisses:
- Im Fall einer Zweckbefristung betrachten die Vertragsparteien
- Zweckbefristung und auflösende Bedingung unterscheiden sich in der Frage der Gewissheit des Eintritts des künftigen Ereignisses:
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?