Checkliste - Befristung: Zulässigkeit
1. Allgemeines
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen wirksam abgeschlossen werden.
Zu den Formanforderungen siehe: Checkliste - Befristung: Form
2. Sachgrund
Die Befristung ist durch einen sachlichen Grund (Sachgrund) gerechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG), siehe: Checkliste - Befristung: Sachgrund
3. Neueinstellung
Es handelt sich um eine Neueinstellung und der Arbeitsvertrag wird nur für eine Gesamtdauer von zwei Jahren abgeschlossen (§ 14 Abs. 2 TzBfG):
- Zeitbefristung nach dem Kalender ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes
- innerhalb der zwei Jahre kann der kann der Arbeitsvertrag bis zu dreimal verlängert werden (z.B. Arbeitsvertrag für sechs Monate, vier Monate, sechs Monate, sechs Monate)
- Eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags setzt voraus, dass der neue Vertrag noch vor dem Ende des bisherigen Vertrags in schriftlicher Form vereinbart wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt.
- Allerdings können die Parteien anlässlich der Verlängerung Anpassungen des
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