Checkliste - Befristung: Sachgrund
1. Allgemeines
Das Vorliegen eines Sachgrundes ist eine der vier Möglichkeiten zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages. Zu den anderen Möglichkeiten siehe: Checkliste - Befristung: Zulässigkeit.
2. Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Beurteilung
ausschließlich nach den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Umständen
danach eintretende Umstände haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Befristung (BAG, 17.05.2017 – 7 AZR 301/15)
Praxistipp:
Dies gilt auch dann, wenn der Sachgrund später wegfällt, es entsteht in diesen Fällen kein unbefristetes Arbeitsverhältnis (BAG, 29.06.2011 – 7 AZR 6/10)
Etwas Anderes gilt, wenn ein neuer Vertrag bzw. ein Änderungsvertrag geschlossen wird.
Aber: Sofern später in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Befristung gestritten wird, kann sich der Arbeitgeber auch auf einen anderen Sachgrund berufen oder eine Zeitbefristung berufen – sofern die Voraussetzungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorlagen. Dies gilt selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund genannt
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?