Checkliste - Befristung: Kettenarbeitsvertrag / Kettenbefristung

 Arbeitshilfe 

1. Begriff

  • Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge
  • Begrifflichkeit ist nicht mehr gebräuchlich und stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der jetzigen Rechtsgrundlage
  • Abgrenzung zum Annexvertrag
    • Annexvertrag lässt bisherigen Vertrag unverändert
    • einzige Ausnahme: vereinbarte Endzeitpunkt wird geringfügig hinausgeschoben
    • Abgrenzung ist Frage des Einzelfalls

2. Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)

3. Zulässigkeit

  • beurteilt sich nach dem allgemeinen Recht der befristeten Arbeitsverträge
  • beurteilt wird grundsätzlich nur die Zulässigkeit des aktuellen Vertrages
  • Die Ansicht, dass bei einer langjährigen Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen mit jeder weiteren Befristung die Chance des Arbeitnehmers auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis steigen, wurde ausdrücklich abgelehnt (BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08).
  • Grundsätzlich zulässig: Der wiederholte Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung, d.h. wenn ein tatsächlich ständiger und dauernder Bedarf gedeckt werden soll.
  • Aber: Nach der Rechtsprechung Rechtsmissbrauch möglich. Dabei sind die Umstände

Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?