Checkliste - Befristung: Kettenarbeitsvertrag / Kettenbefristung
Arbeitshilfe
1. Begriff
- Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge
- Begrifflichkeit ist nicht mehr gebräuchlich und stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der jetzigen Rechtsgrundlage
- Abgrenzung zum Annexvertrag
- Annexvertrag lässt bisherigen Vertrag unverändert
- einzige Ausnahme: vereinbarte Endzeitpunkt wird geringfügig hinausgeschoben
- Abgrenzung ist Frage des Einzelfalls
2. Rechtsgrundlage
- Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
3. Zulässigkeit
- beurteilt sich nach dem allgemeinen Recht der befristeten Arbeitsverträge
- beurteilt wird grundsätzlich nur die Zulässigkeit des aktuellen Vertrages
- Die Ansicht, dass bei einer langjährigen Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen mit jeder weiteren Befristung die Chance des Arbeitnehmers auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis steigen, wurde ausdrücklich abgelehnt (BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08).
- Grundsätzlich zulässig: Der wiederholte Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung, d.h. wenn ein tatsächlich ständiger und dauernder Bedarf gedeckt werden soll.
- Aber: Nach der Rechtsprechung Rechtsmissbrauch möglich. Dabei sind die Umstände
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