Checkliste - Ausländische Fachkräfte: Recht zur Arbeit

 Arbeitshilfe 

1. Arbeitnehmer aus der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum

  • unbeschränkt berechtigt zur Arbeitstätigkeit - wie ein deutscher Arbeitnehmer
  • Rechtsgrundlage: Freizügigkeitsgesetz
  • Ein Aufenthaltstitel wird nicht benötigt.
  • Es wird auch keine Aufenthaltsbescheinigung mehr ausgestellt.

2. Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern, die nicht selbst EU-/EWR-Bürger sind

  • Familienangehörige von EU-Bürgern/EWR-Bürgern, die nicht selbst Unionsbürger sind, erhalten gem. § 2 Arbeitsgenehmigungsverordnung eine Arbeitsberechtigung, wenn sie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sind und mit dem EU-EWR-Bürger in familiärer Lebensgemeinschaft leben.
  • Die Arbeitsberechtigung berechtigt zur Aufnahme jeglicher selbstständigen oder abhängigen Tätigkeit.
  • Es wird eine Aufenthaltskarte ausgestellt.

3. Britische Staatsangehörige

  • Da es sich beim Vereinigten Königreich um einen Staatenverbund handelt, gibt es nach dem Staatsangehörigkeitsrecht verschiedene Varianten der britischen Staatsangehörigkeit. Nicht alle haben/hatten Anspruch auf die EU-Freizügigkeit.
  • Relevante Form:
    • Der Begriff "britischer Staatsangehöriger" (british citizen) ist in Artikel 2 Buchstabe d des Austrittsabkommens definiert
    • Auf diese Definition verweist

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