Checkliste - Aufhebungsvertrag: Aufklärungspflicht
Arbeitshilfe
1. Umfang der Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
- es besteht keine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über die Folgen eines Aufhebungsvertrages
- aber: Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung von Fragen des Arbeitnehmers, ausreichend Hinweis auf Auskunft durch Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger etc. (so u.a. BAG 22.04.2004 - 2 AZR 28/03)
- wenn Verstoß gegen Aufklärungspflicht
- ggf. Anfechtung des Aufhebungsvertrages durch Arbeitnehmer nach §§ 119 ff. BGB
- evtl. Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers
2. Besondere Aufklärung über Arbeitslosmeldung
- Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufklärung des Arbeitnehmers, § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
- nur Soll-Bestimmung, d.h. Informationsobliegenheit
- bei Verstoß keine Schadensersatzpflicht
So geht's
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Siehe auch
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