Checkliste - Arbeitszeit: Nachtarbeit - Verpflichtung zur Leistung
Arbeitshilfe
1. Verpflichtungsgrund
Schriftlich fixierte Verpflichtung?
- aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag
- Recht zur Ablehnung und ggf. in welchen Fällen
im Übrigen: Anordnung im Rahmen des Direktionsrechts?
- Umfang des Direktionsrechts
- Beachtung der Grenzen des billigen Ermessens
2. Ausschlussgründe
Arbeitnehmer, für die Nachtarbeit verboten ist:
- für werdende und stillende Mütter, § 8 Abs. 1 MuSchG
- Dabei gilt als Nachtarbeit die Zeit in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr.
- Nachtarbeit erlaubt für werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter, aber nur bei Beschäftigung in den in § 8 Abs. 3 MuSchG genannten Wirtschaftszweigen
- für Jugendliche, § 14 Abs. 1 JArbSchG
- Jugendliche in bestimmten Alter bei Beschäftigung in bestimmten Wirtschaftszweigen, § 14 Abs. 2 und 3 JArbSchG
- sowie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde bei bestimmten Tätigkeiten, § 14 Abs. 4 bis 7 JArbSchG
- für werdende und stillende Mütter, § 8 Abs. 1 MuSchG
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