Checkliste - Arbeitsvertrag: faktisches Arbeitsverhältnis
Arbeitshilfe
1. Begriffsbestimmung
- Arbeitsverhältnis, dass begonnen wurde, aber dem ein fehlerhafter bzw. unwirksamer Arbeitsvertrag zugrunde liegt.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben aber mündlich/stillschweigend/schriftlich einen Arbeitsvertrag geschlossen .
2. Rechtsgrundlage
- keine gesetzliche Regelung
- Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt
3. Folgen
- Es besteht kein Arbeitsverhältnis.
- Aber das Arbeitsverhältnis ist für den Zeitraum der Arbeitsleistung als voll wirksam anzusehen.
- Arbeitnehmer hat alle Ansprüche, die ihm zustehen würden, wenn der Arbeitsvertrag wirksam wäre.
- Der Arbeitnehmer unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
4. Ausnahmen
- Die Grundsätze des faktischen Arbeitsverhältnisses sind in den folgenden Fällen nicht anwendbar:
- Einer Partei war die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages bekannt.
- Der Vertrag war aufgrund schwerer Rechtsmängel nichtig oder ist anfechtbar (Verstoß gegen die guten Sitten bzw. gegen Strafgesetze).
- Der zur Vertragsanfechtung Berechtigte hat den Vertragsschluss durch arglistige Täuschung bzw. Drohung herbeigeführt.
So geht's
Diese Checkliste als
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