Checkliste - Arbeitsvertrag: Anfechtung
Der Arbeitsvertrag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen aus verschiedenen Gründen vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer angefochten werden:
1. Anfechtung wegen Inhaltsirrtum: (§ 119 Abs. 1 BGB)
Der Erklärende weiß, was er sagt, ist sich aber über die objektive Bedeutung des Inhalts oder die Tragweite der Erklärung nicht bewusst.
- grundsätzlich anfechtbar
- aber: Variante Rechtsfolgenirrtum: Fehlvorstellung über die Rechtsfolgen, die sich nicht aus dem Inhalt der Erklärung ergeben, sondern kraft Gesetzes eintreten -> nicht anfechtbar
- Ausnahme: Wenn das vorgenommene Rechtsgeschäft wesentlich andere als die beabsichtigten Rechtswirkungen erzeugt.
2. Anfechtung wegen Erklärungsirrtum:
Der Erklärende irrt sich über den Inhalt seiner Erklärung; er weiß nicht, was er sagt.
- immer anfechtbar
3. Anfechtung wegen Irrtums über Eigenschaft (§ 119 Abs. 2 BGB)
Der Erklärende irrt sich über das Vorhandensein bestimmter verkehrswesentlicher Eigenschaften einer Person oder einer Sache.
- Beispiele: Alter, Vorstrafen, Ehrlichkeit etc.
- immer anfechtbar
4.
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