Checkliste - Arbeitsvertrag: Abschluss
Arbeitshilfe
1. Vertragsparteien
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
2. Rechtsgrundlage (erstmals zum 01.04.2017 gesetzlich geregelt)
- § 611a BGB: Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.
3. Form des Vertragsschlusses
- theoretisch mündlich oder elektronisch möglich (befristete Arbeitsverträge müssen immer schriftlich vereinbart werden)
- durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten (BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 590/13)
- schriftlich
- Schriftform in manchen Tarifverträgen vorgeschrieben (jedoch oftmals nur als "Sollvorschrift")
- Schriftform ratsam, um
- Missverständnisse auszuschließen
- unerwünschte Rechtsfolgen zu vermeiden
- sofern kein schriftlicher Abschluss: § 2 Nachweisgesetz verlangt schriftliche Niederlegung der wichtigsten Vertrags-/Arbeitsbedingungen nach Vertragsabschluss, d.h.
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Datum, wann Arbeitsverhältnis beginnt
- (bei Befristung) geplante Dauer des Arbeitsverhältnisses und Zeitpunkt der Beendigung
- Dauer einer etwaigen vereinbarten Probezeit
- Arbeitsort bzw. (sofern ein Wahlrecht vereinbart wurde) Angaben zur Wahl des Arbeitsortes durch den Arbeitnehmer
- Knappe Beschreibung
- Schriftform ratsam, um
- Schriftform in manchen Tarifverträgen vorgeschrieben (jedoch oftmals nur als "Sollvorschrift")
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