Checkliste - Annahmeverzug: Anrechnung von anderweitigem Erwerb
1. Allgemeines
Pflicht zur Zahlung der vollen Vergütung während Annahmeverzug
aber gemäß § 615 Satz 2 BGB:
- Anrechnung von anderweitigem Erwerb
- Anrechnung von ersparten Aufwendungen
2. Voraussetzungen der Anrechnung des anderweitigen Erwerbs / Zwischenverdienstes
alle Einkünfte, die Arbeitnehmer erzielt, weil seine Arbeitskraft frei wird und er andere Verdienstmöglichkeiten nutzen kann
Anzurechnen ist nur derjenige Zwischenverdienst, den der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit erzielt hat, in der er im Annahmeverzugszeitraum bei dem Arbeitgeber hätte Arbeitsleistungen erbringen müssen (BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15; BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06):
Die Gesamtberechnung darf sich nicht ausschließlich an der Höhe der Vergütung orientieren, sondern muss auch die gegenüber dem Arbeitgeber geschuldete Arbeitszeit berücksichtigen.
Der anderweitige Verdienst des Arbeitnehmers ist auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzugs anzurechnen und nicht nur auf die Vergütung für den
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