Checkliste - Abwicklungsvertrag: Allgemeines
1. Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag: einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vertrag
Abwicklungsvertrag:
- Abwicklung eines vorher gekündigten Arbeitsverhältnisses
- Vereinbarung der Modalitäten für die Beendigung
2. Inhalt des Abwicklungsvertrages
kein wesentlicher Unterschied zu Aufhebungsvertrag
keine besonderen inhaltlichen Vorgaben
- wichtig: eindeutige Regelung über Beendigung
- zudem Hinweis, dass der Arbeitnehmer nach einer anwaltlichen / gewerkschaftlichen Beratung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet
- weiterer (möglicher) Inhalt insbesondere:
- Abfindung
- betriebliche Altersversorgung
- Freistellung
- Geheimhaltung
- Zeugnis
- Ausschlussklausel
3. Sozialversicherungsrechtliche Folgen
Gefährdung des Arbeitslosengeldes
- Möglichkeit der Verhängung einer Sperrzeit wenn die dem Abwicklungsvertrag zugrunde liegende Kündigung unwirksam ist:
- Abschluss eines Abwicklungsvertrages wird dann als Lösen des Beschäftigungsverhältnisses i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gesehen
- Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Angaben zum Abschluss eines Abwicklungsvertrags erforderlich
- Angaben zur Zahlung einer Abfindung
- Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung
- Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abschluss eines Abwicklungsvertrages wird dann als Lösen des Beschäftigungsverhältnisses i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gesehen
- Möglichkeit der Verhängung einer Sperrzeit wenn die dem Abwicklungsvertrag zugrunde liegende Kündigung unwirksam ist:
Abwicklungsvertrag ratsam?
- nur wenn zugrunde liegende Kündigung rechtswirksam ist
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