Checkliste - Abwerbung: Zulässigkeit

 Arbeitshilfe 

1. Begriffsbestimmung

Einflussnahme auf einen vertraglich gebundenen Arbeitnehmer mit dem Ziel, diesen zur Beendigung seines bestehenden Arbeitsvertrages und zum Abschluss eines Arbeitsvertrages bei dem Abwerbenden selbst oder einem Dritten zu veranlassen.

2. Zulässigkeit

  • Grundsatz: adäquates Mittel der Marktwirtschaft

  • auch zulässig, wenn Arbeitnehmer nicht ohne weiteres ersetzbar

  • unzulässig, wenn wettbewerbsrechtlich unlautere Begleitumstände hinzukommen (BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10):

    1. i.

      insbesondere unlautere Mittel eingesetzt oder unlautere Zwecke verfolgt werden.

    2. ii.

      Das Abwerben von Mitarbeitern ist dann unlauter, wenn besondere Umstände, etwa die Verfolgung verwerflicher Zwecke oder die Anwendung verwerflicher Mittel und Methoden, hinzutreten.

  • Voraussetzung:

    • rechtswirksame Kündigung des abgeworbenen Arbeitnehmers, d.h. unter Einhaltung der Kündigungsfristen

    • Einhaltung eines ggf. bestehenden Wettbewerbsverbots

  • Wahrung des Geschäftsgeheimnisses des "alten" Arbeitgebers:

    • Grundsätzlich darf der ausgeschiedene Arbeitnehmer die während der Beschäftigungszeit erworbenen Kenntnisse auch später unbeschränkt verwenden

    • Dies gilt allerdings nur für Informationen, die er in seinem Gedächtnis


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