Checkliste - Abwerbung: Unzulässigkeit

 Arbeitshilfe 

1. Unerlaubte Zwecke

  • Fallgruppen

    • planmäßiges und systematisches Abwerben von z.B. für anderes Unternehmen besonders wichtige Arbeitskräfte
    • planmäßige und systematische Abwerbung einer Gruppe von Arbeitnehmern, z.B. um Kontrahenten zu schädigen
    • Abwerbung, die darauf abzielt, von dem Abgeworbenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Konkurrenten zu erfahren und zu nutzen
    • Abwerbung zu einer an sich zulässigen Doppelbeschäftigung, wenn dadurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung im ersten Arbeitsverhältnis beeinträchtigt bzw. verbotene Wettbewerbstätigkeit ausgeübt wird

  • Voraussetzungen

    • Abwerbender muss bezwecken oder bewusst in Kauf nehmen, dass durch sein Verhalten die wettbewerbliche Betätigung des Mitbewerbers ernstlich beeinträchtigt oder dessen Leistung zu eigenem Nutzen ausgebeutet wird,
    • d.h. wenn besondere Umstände, etwa die Verfolgung verwerflicher Zwecke oder die Anwendung verwerflicher Mittel und Methoden, hinzutreten (BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10).

2. Unerlaubte Mittel und Begleitumstände

  • Fallgruppen

    • Verleitung zur Kündigung durch täuschende Darstellung oder unwahre und irreführende Mitteilungen über derzeitigen Arbeitgeber
    • Hilfe bei

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