Checkliste - Abwerbung: Unzulässigkeit
Arbeitshilfe
1. Unerlaubte Zwecke
Fallgruppen
- planmäßiges und systematisches Abwerben von z.B. für anderes Unternehmen besonders wichtige Arbeitskräfte
- planmäßige und systematische Abwerbung einer Gruppe von Arbeitnehmern, z.B. um Kontrahenten zu schädigen
- Abwerbung, die darauf abzielt, von dem Abgeworbenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Konkurrenten zu erfahren und zu nutzen
- Abwerbung zu einer an sich zulässigen Doppelbeschäftigung, wenn dadurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung im ersten Arbeitsverhältnis beeinträchtigt bzw. verbotene Wettbewerbstätigkeit ausgeübt wird
Voraussetzungen
- Abwerbender muss bezwecken oder bewusst in Kauf nehmen, dass durch sein Verhalten die wettbewerbliche Betätigung des Mitbewerbers ernstlich beeinträchtigt oder dessen Leistung zu eigenem Nutzen ausgebeutet wird,
- d.h. wenn besondere Umstände, etwa die Verfolgung verwerflicher Zwecke oder die Anwendung verwerflicher Mittel und Methoden, hinzutreten (BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10).
2. Unerlaubte Mittel und Begleitumstände
Fallgruppen
- Verleitung zur Kündigung durch täuschende Darstellung oder unwahre und irreführende Mitteilungen über derzeitigen Arbeitgeber
- Hilfe bei
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