Checkliste - Abwerbung: Ansprüche Arbeitgeber bei rechtswidriger Abwerbung

 Arbeitshilfe 

1. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

  • Anspruchsgegner:

    • abwerbender Arbeitgeber
    • Verantwortlichkeit auch für Mitarbeiter / Beauftragte (z.B. Headhunter) etc. nach § 831 BGB

  • Rechtsgrundlage

    • § 1 UWG: Schutz der Mitbewerber vor unlauteren geschäftlichen Handlungen
    • § 823 Abs. 1 BGB
      • rechtswidriger Eingriff
      • in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
    • § 826 BGB
      • Verstoß gegen die guten Sitten und
      • vorsätzliche Schadenszufügung

2. Gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche

  • Klage auf Erfüllung

    • gegen Arbeitnehmer
    • wegen Arbeitsvertragsbruches

  • wiederherstellende Unterlassungsklage

    • gegen abwerbenden Arbeitgeber
    • auf Verbot der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers für Zeitraum des wettbewerblichen Vorsprunges, den er anderenfalls durch Abwerbung erzielt hätte
    • vorbeugende Unterlassungsklage
    • gegen abwerbenden Arbeitgeber
    • auf Einstellen jeder weiteren Abwerbungshandlung

  • Klage auf Schadensersatz

    Der Schaden kann dabei ggf. abstrakt berechnet werden und braucht nicht konkret nachgewiesen werden.

  • einstweilige Verfügung

    • Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 936, 940 ZPO
    • erleichterte Voraussetzungen bei Unterlassungsanspruch nach §§

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