Checkliste - Abwerbung: Ansprüche Arbeitgeber bei rechtswidriger Abwerbung
Arbeitshilfe
1. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
Anspruchsgegner:
- abwerbender Arbeitgeber
- Verantwortlichkeit auch für Mitarbeiter / Beauftragte (z.B. Headhunter) etc. nach § 831 BGB
Rechtsgrundlage
- § 1 UWG: Schutz der Mitbewerber vor unlauteren geschäftlichen Handlungen
- § 823 Abs. 1 BGB
- rechtswidriger Eingriff
- in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- § 826 BGB
- Verstoß gegen die guten Sitten und
- vorsätzliche Schadenszufügung
2. Gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche
Klage auf Erfüllung
- gegen Arbeitnehmer
- wegen Arbeitsvertragsbruches
wiederherstellende Unterlassungsklage
- gegen abwerbenden Arbeitgeber
- auf Verbot der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers für Zeitraum des wettbewerblichen Vorsprunges, den er anderenfalls durch Abwerbung erzielt hätte
- vorbeugende Unterlassungsklage
- gegen abwerbenden Arbeitgeber
- auf Einstellen jeder weiteren Abwerbungshandlung
Klage auf Schadensersatz
Der Schaden kann dabei ggf. abstrakt berechnet werden und braucht nicht konkret nachgewiesen werden.
einstweilige Verfügung
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