Checkliste - Abfindung: Verfahrensrecht
1. Pfändung
kein besonderer Pfändungsschutz i.S.d. § 850 ZPO
Pfändung in vollem Umfang
- Ausnahme: Antrag nach § 850i ZPO
Aber Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos möglich, § 850k ZPO
- Pfändungsschutzkonto ist Girokonto bei Bank, das durch Erklärung des Kontoinhabers umgewandelt wird
- Es besteht dann ein automatischer Pfändungsschutz in Höhe der Beträge des § 850c ZPO
2. Abtretung und Aufrechnung
Abfindung ist abtretbar
gegen sie kann aufgerechnet werden
3. Insolvenz
Abfindung ist keine bevorrechtigter Anspruch
sondern Insolvenzforderung
4. Verjährung / Verfallfristen
Wenn Abfindung in Aufhebungsvertrag vereinbart: Regelmäßige Verjährungsfrist (drei Jahre) wenn Abfindung Ausgleich für Verlust des Arbeitsplatzes und kein Lohnersatz
Abfindungen in gerichtlichem Vergleich
- keine Geltung von tariflichen Verfallfristen
- dreijährige Verjährung
Besonderheit Betriebsübergang:
- Abfindungsanspruch wegen Ausscheidens aus Arbeitsverhältnis gegenüber bisherigem Betriebsinhaber:
- Abfindungsanspruch von tariflicher Verfallfrist erfasst
- Beginn der Verfallfrist mit Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- Abfindungsanspruch wegen Ausscheidens aus Arbeitsverhältnis gegenüber bisherigem Betriebsinhaber:
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