Checkliste - Abfindung: Arbeitslosengeld
1. Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld
wenn Entlassungsentschädigungen: grundsätzlich keine Auswirkungen
- Ausnahme 1: Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, § 143a SGB III
- Beispiel: Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung
- Ausnahme 2: Wenn die Abfindung in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich geschlossen wird der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits Arbeitslosengeld II erhält, erfolgt eine Anrechnung (BSG 03.03.2009 – B 4 AS 47/08)
- Ausnahme 1: Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, § 143a SGB III
2. Rechtsfolge bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist: Ruhen des Arbeitslosengeldes
Zahlung des Arbeitslosengeldes erst nach Ablauf der (theoretischen) Kündigungsfrist, § 143a Abs. 2 SGB III
- d.h. zeitlich spätere Auszahlung des Arbeitslosengeldes
- aber nicht Verkürzung des Anspruchszeitraums
- aber nicht Veränderung der Höhe des Anspruchs
während des Ruhens werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt (d.h. der Arbeitnehmer muss sich selbst versichern)
Besondere Vorschriften für Dauer des Ruhens
- wenn der Arbeitnehmer ordentlich unkündbar war (z.B. aufgrund Regelung in Tarifvertrag):
- § 143a Abs. 1 SGB III:
- bei zeitlich unbegrenztem Ausschluss: Kündigungsfrist von 18
- § 143a Abs. 1 SGB III:
- wenn der Arbeitnehmer ordentlich unkündbar war (z.B. aufgrund Regelung in Tarifvertrag):
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