Checkliste - Abfindung: Allgemeines
1. Zweck
Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Zusammenhang mit
- unwirksamen Kündigungen
- gerichtlichen Auflösungsurteilen
- Sozialplänen
- einvernehmlichen Aufhebungsverträgen
Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion
2. Rechtsgrundlagen
grundsätzlich freiwillige Leistung durch Arbeitgeber, es sei denn eine der folgenden Anspruchsgrundlagen ist gegeben
Aufhebungsvertrag: Freie Vereinbarung einer Abfindung
- zweckmäßige Klausel: Mit Abfindung sind alle weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten.
Vergleich in Kündigungsschutzverfahren
- in der Regel Vereinbarung einer Abfindung als Entschädigung
Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts
- auf Antrag einer Partei, wenn Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar
- auf Antrag beider Parteien muss Gericht von Unzumutbarkeit ausgehen
- Höhe der (angemessenen) Abfindung: Ermessen des Gerichts
Betriebsänderung nach §§ 112, 113 BetrVG:
- Sozialplan mit Abfindungen erzwingbar
Anspruch bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG
- Voraussetzungen: Hinweis des Arbeitgebers in Kündigungsschreiben
- Voraussetzungen:
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
- Hinweis des Arbeitgebers in Kündigungsschreiben, dass der Anspruch bei entsprechendem Verhalten des Arbeitnehmers besteht
- Voraussetzungen:
- Voraussetzungen: Hinweis des Arbeitgebers in Kündigungsschreiben
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