Mustertext - Urlaub: Verfall - Infoschreiben

 Arbeitshilfe 

Urlaub - Information der Kollegen über Urlaubsverfall

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

der Betriebsrat weist alle Mitarbeiter des Betriebes darauf hin, dass eventuell noch bestehende Resturlaubsansprüche aus dem Jahr 2013 grundsätzlich bis zum 31. März 2014 beantragt und genommen werden müssen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass diese Resturlaubsansprüche ersatzlos verfallen.

Nur mit Einverständnis des Arbeitgebers besteht die Möglichkeit, dass die Resturlaubsansprüche über den 31. März 2014 hinaus erhalten bleiben. Zu diesem Zweck können sich alle Mitarbeiter an den Betriebsrat wenden und beim Betriebsrat ein Musterschreiben erhalten, mit dem Sie dies beim Arbeitgeber beantragen können.

Mit kollegialen Grüßen

______________ Der Betriebsrat

_________________(Ort, Datum)

 So geht's 

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