Mustertext - Telefon: unzulässiges Abhören
Unzulässiges Abhören von Telefonaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns liegen mehrere Beschwerden aus der Belegschaft vor, dass Telefonate der Beschäftigten von Ihnen abgehört und/oder aufgezeichnet worden sind. Darauf angesprochen, sollen die jeweiligen Vorgesetzten einmütig erklärt haben, dass es sich lediglich um Dienstgespräche gehandelt habe, die nicht geheimhaltungsbedürftig seien.
Dieses Verhalten kann von uns als Betriebsrat unter keinen Umständen geduldet werden. Ihnen dürfte bekannt sein, dass das Bundesverfassungsgericht ein Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen der Arbeitnehmer mehrfach für unzulässig erklärt hat, egal ob es sich um dienstliche oder private Gespräche handelt. Das unerlaubte Abhören bzw. Aufzeichnen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer nach Artikel 2 GG dar.
Als Betriebsrat haben wir gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Dazu gehören auch die
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