Mustertext - Telefon: Telefondatenerfassung Betriebsrat
Telefondatenerfassung Betriebsrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach zähen Verhandlungen haben wir erreicht, dass es zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Telefondatenerfassung zum Zwecke der Kostenabrechnung in unserem Betrieb gekommen ist.
In dieser Betriebsvereinbarung ist unter anderem festgehalten, das besonders geschützte Personen wie die Betriebsratsmitglieder insofern Sonderregelungen unterliegen, als es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84) nicht zulässig ist, die Zielnummern der vom Betriebsratstelefon geführten Gespräche zu speichern.
Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber in seiner Arbeit behindert wird. Eine Behinderung der Betriebsratsarbeit aber ist nach § 87 Satz 1 BetrVG unzulässig.
Leider mussten wir feststellen, dass sie wiederholt gegen das Verbot der Speicherung der Zielnummern bei Telefonaten vom Betriebsratstelefon aus verstoßen haben. Wir fordern Sie deshalb dringend auf, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass
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