Mustertext - Familienpflegezeit: Inanspruchnahme durch Arbeitnehmer

 Arbeitshilfe 

Inanspruchnahme der Familienpflegezeit durch Frau/Herr __________

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Geblieben ist der Name, jedoch hat der Gesetzgeber dem Gesetz einen gänzlich neuen Inhalt gegeben.

Inhalt der Familienpflegezeit ist der Anspruch der Arbeitnehmer auf Teilzeitarbeit für einen befristeten Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen:

  • Der Arbeitnehmer pflegt einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung.

  • Die verringerte Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen. Bei unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten oder einer unterschiedlichen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu einem Jahr 15 Stunden nicht unterschreiten.

  • Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber 25 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt (Auszubildende werden nicht mitgerechnet).

  • Die Arbeitsvertragsparteien haben eine Vereinbarung über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit geschlossen.

[Variante 1:]

Der Anspruch auf die Inanspruchnahme der


Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?