Mustertext - Betriebsratsarbeit: Geschäftsordnung
Der Betriebsrat hat gemäß § 36 BetrVG in seiner Sitzung am _________ folgende Geschäftsordnung beschlossen, die für alle Betriebsratsmitglieder verbindlich ist.
§ 1 Geltungsdauer
Diese Geschäftsordnung gilt nur für Dauer der laufenden Amtsperiode. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Betriebsrats mit absoluter Mehrheit der Stimmen der Betriebsratsmitglieder geändert werden. Mindestens zum Beginn einer neuen Amtsperiode wird diese Geschäftsordnung neu diskutiert und beschlossen.
§ 2 Betriebsratssitzungen
Der Betriebsrat tritt regelmäßig an jedem _____ (Wochentag) um ______ (Uhrzeit) zu einer Sitzung zusammen.
Der/die Betriebsratsvorsitzende ist berechtigt, wenn dies notwendig ist, jederzeit zusätzliche außerordentliche Betriebsratssitzungen anzusetzen.
Dies hat auf jeden Fall zu geschehen, wenn
ein Viertel der Betriebsratsmitglieder,
die Mehrheit der Arbeiter- oder Angestelltenvertreter im Betriebsrat,
die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder
der Arbeitgeber
dies beantragen.
Eine solche Betriebsratssitzung muss innerhalb von _____ (z.B. drei) Tagen nach Antragstellung einberufen werden.
Grundsätzlich finden Betriebsratssitzungen als Präsenzsitzung statt.
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