Mustertext - Betriebsbuße: Fehlende Bußordnung
Verhängung einer Betriebsbuße ohne Bußordnung
Ihr Schreiben vom __________ an Frau/Herrn __________
Sehr geehrte Damen und Herren,
die/der Beschäftigte Frau/Herr __________ hat uns Ihr o.g. Schreiben, in dem Sie ihr/ihm einen Verweis erteilen, zur Prüfung vorgelegt.
Bisher sind in unserem Betrieb noch keine Betriebsbußen ausgesprochen worden, insbesondere gibt es auch keine sogenannte Bußordnung als Grundlage einer Betriebsbuße.
Betriebsbußen sind sie nur dann zulässig, wenn sie aufgrund einer mit dem Betriebsrat vereinbarten und im Betrieb bekannt gemachten Bußordnung ausgesprochen werden. Allein wegen der fehlenden Bußordnung ist demnach die von Ihnen ausgesprochene Betriebsbuße unzulässig.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Betriebsrat auch im Einzelfall, d.h. bei der jeweiligen Verhängung der Betriebsbuße, gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat. Selbst wenn man also eine bestehende Bußordnung als nicht entscheidend für die Zulässigkeit der Betriebsbuße ansehen würde, wäre
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