Mustertext - Arbeitsschutz: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern Sie hiermit auf, uns unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen mitzuteilen, für welche Bereiche in der Firma die Untersuchung der Arbeitsbedingungen ergeben hat, dass eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen ist. Weiterhin interessiert uns, welche Maßnahmen sie präventiv ergriffen haben oder ergreifen wollen, soweit es um Arbeitsplätze in Gefährdungsbereichen geht.
Die Pflicht zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.
Bezüglich der Vorsorgeuntersuchungen ist wie folgt zu unterscheiden:
Nach der Pflicht der Arbeitgebers:
- Pflichtuntersuchungen
- Angebotsuntersuchungen
- Wunschuntersuchungen
Nach dem Zeitpunkt der Durchführung:
- Erstuntersuchungen
- Nachuntersuchungen
- Nachgehende Untersuchungen
Im Interesse einer aktiven Gesundheitsförderung möchten wir Sie bitten, allen prinzipiell gefährdeten Arbeitnehmern unabhängig von einem konkreten Wunsch eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu ermöglichen. Der Betriebsrat möchte die Belegschaft für dieses wichtige Thema sensibilisieren und wird auf der nächsten Betriebsversammlung einen Überblick über die gesetzliche
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