Checkliste - Sonderzahlungen: Gratifikation - Anspruch
Arbeitshilfe
1.Definition
- Sonderzuwendungen
- zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt
- aus einem bestimmten Grund
- meist aus jährlich wiederkehrenden Anlässen, wie z.B. Weihnachten, Urlaub, Jahresabschluss
- anlässlich seltenerer Vorkommnisse wie z.B. Dienst- oder Geschäftsjubiläum
2.Anspruchsgrundlagen
- Tarifvertrag
- Betriebliche Übung
- Arbeitsvertrag
- empfehlenswert genaue Bestimmung von Zweck, Höhe und Fälligkeit
- bei Festlegung in unbestimmter Höhe: Gratifikation soll nicht unangemessen niedriger sein als das Tarif- oder Ortsübliche
- Ermessen des Arbeitgebers, d.h. freiwillige Zahlung
3.Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
- Voraussetzungen können aufseiten des Arbeitnehmers z.B. sein
- bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit
- ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn
- Eintritt von Arbeitgeber wider Treu und Glauben verhindert wird
- Beispiel: "vorfristiger" Ausspruch einer Kündigung zur Verhinderung des Entstehens des Anspruchs
4.Zu beachtende Grundsätze
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- z.B. Zahlung nur an einen Teil der Belegschaft
- ohne Vorliegen besonderer sachlicher Gründe
- siehe Checkliste „Gleichbehandlungsgrundsatz“
- Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, § 4 Abs. 1 TzBfG, gilt auch für Geringfügig
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