Checkliste - Arbeitsschutz: Brandschutz

 Arbeitshilfe 

Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen nach § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 3 sowie insbesondere in den Punkten 2.2 und 5.2 Abs. 1g des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

1. Anwendungsbereich

  • Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung von Entstehungsbränden, zur Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden.

  • Für alle Arbeitsstätten gemäß § 2 der Arbeitsstättenverordnung gelten die Anforderungen und Gestaltungshinweise nach den Punkten 5.2.1 und 5.2.3 (Grundausstattung).

  • Für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung ist die Grundausstattung ausreichend.

  • Für Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung sind über die Grundausstattung hinaus zusätzlich Maßnahmen nach Punkt 5.2.4 zu berücksichtigen.

2. Prüfungsliste

  1. Ist die Anzahl der vorgehaltenen Feuerlöscher


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