Checkliste - Arbeitsschutz: Aufbewahrungsfristen für Aufzeichnungen
Arbeitshilfe
Aufbewahrungsfristen für Aufzeichnungen
Wie lange müssen Aufzeichnungen über Lärmmessungen, Unterweisungen über Gefahrstoffe oder sicherheitstechnische Kontrollen aufbewahrt werden? Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick.
Arbeitszeit | Mehrarbeit | 2 Jahre | § 16 Abs. 2 ArbZG |
bei Jugendlichen | 2 Jahre nach letzter Eintragung | § 50 Abs. 2 JArbSchG | |
Asbest | persönliche Gesundheitsakten | 40 Jahre nach Exposition | Art. 19 Asbestrichtlinie 2009/148 |
Erste Hilfe Leistung | Verbandbuch | 5 Jahre | § 24 Abs. 6 BGV A 1 |
Feuerlöscher | Prüfberichte und –vermerke | 2 Jahre | BGR 133 |
Gefahrstoffe | Messungen | 40 Jahre | § 14 Abs. 3 GefStoffV |
Gefährdungsbeurteilung | keine Frist | § 6 ArbSchG | |
Gute Laborpraxis | 15 Jahre | § 19a ChemG; Anhang 10.2 ChemG | |
Lärmmessungen | am Arbeitsplatz | 30 Jahre | § 4 |
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