Checkliste - Arbeitsschutz: Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen
Kontrolle der vom Arbeitgeber durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen
1. Hinsichtlich welcher Arbeitsbereiche hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG bzw. § 3 LärmVibrationsArbSchV durchgeführt?
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte / des Arbeitsplatzes
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
- Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
- unzureichende Qualifikation / Unterweisung der Beschäftigten
- psychische Belastungen bei der Arbeit
- Lärm/Vibrationen
2. Wer ist im Betrieb zuständig für die Erstellung der Gefährdungsanalyse?
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsrat
- Beschäftigte
3. In welcher Weise wurden die Beschäftigten beteiligt?
- Fragebogen
- Gruppengespräch
- Einzelgespräch
4. Welche Methoden kamen bei der Gefährdungsanalyse zur Anwendung?
- Vorschläge der Berufsgenossenschaft
- Betriebsinterne und -spezifische Methoden
- sonstige Methoden
5. Was wird dokumentiert?
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
- Erforderliche Maßnahmen
- Verantwortliche Person
- Zeitpunkt der Durchführung
- Ergebnis
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?