Checkliste - Arbeitgeberdarlehen
1. Begriff
Darlehen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung
daher abzugrenzen von Vergütungsvorschüssen und Abschlagszahlungen
möglich als Geld- oder Sachdarlehen
besondere Form: Ausbildungsdarlehen
2. Zinsen
Grundsätzliche Zinszahlungspflicht
wenn kein Zins vereinbart, gilt der übliche Zinssatz als vereinbart
ein zinsloses Darlehen muss ausdrücklich vereinbart werden
3. Form und Inhalt des Vertrages
Schriftform
keine Besonderheiten zum normalen Darlehensvertrag
4. Steuerrecht
Vereinbaren die Parteien einen Zinssatz, der unter dem marktüblichen Zinssatz liegt, ist der Zinsvorteil grundsätzlich zu versteuerndes Einkommen des Arbeitnehmers
Dabei werden gemäß den Lohnsteuerrichtlinien erst Zinsvorteile ab einer bestimmten Höhe erfasst.
5. Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis
grundsätzlich keine Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung
anderweitige vertragliche Regelung möglich
aber: Grenze durch die Rechtsprechung: Vorzeitige Rückzahlung unzulässig in den folgenden Fällen:
- Betriebsbedingte Kündigung
- Arbeitnehmer kündigt außerordentlich und Arbeitgeber hat hierfür einen Anlass gegeben
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