Betr. Vorschlagswesen - Organe
Notwendige Organe des betrieblichen Vorschlagswesens sind in der Regel
ein hauptberuflicher Vorschlagsbeauftragter (empfiehlt sich vor allem in großen Unternehmen),
Prüfungs- und Bewertungsausschüsse (die Praxis zeigt, dass ein ständiges Gremium sinnvoll ist, das durch Mitarbeiter und/oder Führungskräfte der vom Vorschlag betroffenen Abteilung ergänzt wird),
Einspruchs- oder Beschwerdestellen (für Vorschlagende, die Ablehnungen oder Prämierungen der Vorschläge nicht nachvollziehen können).
Der hauptberufliche Vorschlagsbeauftragte sollte als zentrale Anlaufstelle unter anderem folgende Arbeitsaufgaben erfüllen:
Beratung, Unterstützung und Hilfe der Einreicher, Führungskräfte und Prüfungskommissionen
Formale Prüfung der Vorschläge und Weiterleitung an die eine oder eine spezielle (bei mehreren) Prüfungs- oder Bewertungskommission
Führung von Statistiken zur Effizienz des betrieblichen Vorschlagswesens
Koordination im Konzernrahmen, um beispielsweise Vorschläge eines Werksteils überall nutzbar zu machen
Betreuung einer zentralen und für alle zugänglichen Datenbank, um zu prüfen, ob Vorschläge bereits so oder so ähnlich eingereicht wurden
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