Umwandlung - Formwechsel
1. Allgemeines
Der Formwechsel ist die Art von Umstrukturierung, bei der sich am wenigstens ändert: Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Firma bleibt bestehen, es ändert sich lediglich die Rechtsform, z.B. von einer KG zu einer GmbH:
2. Ablauf des Formwechsels
Der Formwechsel spielt sich wie folgt ab:
Erstellen des Umwandlungsberichts, § 192 UmwG
Hinweis:
Soweit an dem formwechselnden Rechtsträger nur ein Anteilsinhaber beteiligt ist oder wenn alle Anteilsinhaber auf seine Erstattung verzichten, ist gemäß § 192 Abs. 2 UmwG der Bericht entbehrlich.
Beschlussfassung über die Umwandlung, § 193 UmwG, mit von § 194 UmwG vorgeschriebenem Inhalt
Anmeldung des Formwechsels beim Registergericht, § 198 ff. UmwG
Eintragung und Bekanntmachung des Formwechsels, § 201 UmwG
3. Folgen für die Arbeitnehmer
Da die Betriebsidentität - und damit auch der Arbeitgeber - beim reinen Formwechsel erhalten bleibt, scheidet ein Betriebsübergang aus. Insofern sind keine
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