Outsourcing - Betriebsänderung
Der Begriff des Outsourcing ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht definiert. Vielmehr ist Outsourcing ein Fall der Betriebsänderung, die in den §§ 111 ff. BetrVG geregelt ist.
Eine Betriebsänderung ist jede Änderung der betrieblichen Organisation, der Tätigkeitsbereiche, Standorte, Arbeitsmethoden und Ausstattung mit Maschinen, Produktions- und Beschäftigungsumfangs.
Gemäß § 111 Satz 3 BetrVG gelten als Betriebsänderung:
Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
Beispiel:
Aufgabe der Eigenfertigung eines Vorprodukts und Herstellung durch externe Firma auf Firmengelände
Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben
Beispiel:
Ausgliederung (Abspaltung) von Abteilungen z.B. auf eine neu gegründete Gesellschaft oder einen Dritten (BAG, 18.03.2008, 1 ABR 77/06)
Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
Beispiel:
Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten und Versorgung mit Verpflegung
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
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