Outsourcing - Begriff
Wortwörtlich übersetzt bedeutet Outsourcing das Verlagern von Ressourcen nach außen. Von Outsourcing spricht man deshalb, wenn Betriebsteile oder Arbeitsprozesse, die bisher im Unternehmen selbst erbracht wurden, ganz oder zumindest zum Teil auf externe Dienstleistungsunternehmen übertragen werden.
Unterschieden wird insoweit wie folgt:
Externes Outsourcing::
Übertragung von Dienstleistungen auf einen unabhängigen Service-Anbieter auf dem freien Markt
Internes Outsourcing:
Gründung von unternehmenseigenen Servicegesellschaften durch organisatorische Ausgliederung und juristische Verselbstständigung
Mischformen
Folgende Bereiche eignen sich z.B. für ein Outsourcing:
Reinigungsarbeiten: Übertragung der Büroreinigung auf eine Reinigungsfirma
Kantine: Beauftragung eines externen Unternehmens mit der Bewirtschaftung
Sichheits- und Pförtnerdienst: Übernahme durch einen externen Sicherheitsdienst
Kundenservice: Durchführung des vorher interenen Kundenservice durch eigenständiges Callcenter
Personalabteilung: Einschaltung eines Relocation-Service-Unternehmens für alle Fragen rund um einen Wechsel von Arbeitnehmern an einen anderen Unternehmensstandort
Lohnbuchhaltung: Übertragung der bisher betriebsintern durchgeführten Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung auf einen
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?