Gewerkschaft - Allgemeines
Der Stellenwert von Gewerkschaften im Arbeitsleben ist beachtlich. Die Arbeitnehmerorganisationen nehmen nicht bloß auf individual- und kollektivrechtliche Ebenen Einfluss. Das Recht - und die Pflicht - zur Wahrung und Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen reicht bis nach Berlin: Gewerkschaften regen Gesetzesvorhaben an und werden in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen - was auf der anderen Seite selbstverständlich auch für die Arbeitgeberverbände gilt.
Wer von beiden mehr oder schneller in der Bundeshauptstadt Gehör findet, ist oft keine Frage der Vernunft - sondern eine der sozialpolitischen Ausrichtung der jeweils Regierenden. Man denke hier nur an die letzte große Reform des Betriebsverfassungsrechts unter der rot/grünen Koalition.
1. Die rechtliche Stellung der Gewerkschaften
Alle Deutschen haben nach Art. 9 Abs. 1 GG das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Verboten sind Vereinigungen,
deren Zwecke oder deren
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