Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Beschl. v. 20.05.2022, Az.: 12 TaBV 4/21
Bestimmtheitsgebot für den Antrag im Beschlussverfahren; Aufgabenbezug für das Auskunftsbegehren des Betriebsrats bezüglich der Daten der schwerbehinderten Menschen im Betrieb; Überwachungs- und aktive Förderpflicht des Betriebsrats für die schwerbehinderten Menschen im Betrieb; Erforderlichkeit eines Schutzkonzepts des Betriebsrats bezüglich sensitiver personenbezogener Daten i.S.d Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Gericht: LAG Baden-Württemberg
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.05.2022
Referenz: JurionRS 2022, 40073
Aktenzeichen: 12 TaBV 4/21
ECLI: ECLI:DE:LAGBW:2022:0520.12TABV4.21.00

Verfahrensgang:

vorgehend:

ArbG Karlsruhe - 22.07.2021 - AZ: 8 BV 8/20

Fundstellen:

AE 2022, 240-241

AE 2023, 14

ArbR 2022, 360

FA 2022,


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