Damit die Wirtschaft – wie von Unternehmen und Wirtschaftspolitik erwünscht – so richtig am Schnürchen läuft, braucht es u. a. eine ausreichende Zahl an Experten, die ihre Fachkenntnisse gezielt an Ort und Stelle einbringen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung hierzulande schrumpft der bundesweite Pool an Fachkräften. Einen Lösungsansatz für dieses Problem sehen Politikerinnen und Politiker in Einwanderungen von klugen Köpfen und tüchtigen Händen aus dem Ausland. Die Bundesregierung setzt dabei u.a. auf Zuwanderung und hat jetzt – unter Federführung von Innen- und Arbeitsministerium einen Gesetzentwurf für ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht. Basis für diesen Referentenentwurf sind die Eckpunkte der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung vom 30.11.2022.
Das Ziel lautet, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Weg für interessierte Fachkräfte zu vereinfachen, hierzulande im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Sie sollen schnell hierher kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden sollen aus dem Weg geräumt werden. Entspricht die Qualifikation der interessierten und berufserfahrenen Personen nicht dem hiesigen Standard, soll es ihnen ermöglicht werden, sich weiter zu qualifizieren, damit sie vom Arbeitsmarkt aufgenommen werden.
Mindestgehaltsgrenze und leichtere Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Unverändert im Portfolio der Zuwanderungsmöglichkeiten bleibt nach dem Gesetzentwurf die EU Blue Card. Diese Blaue Karte EU ist ein erteilter Aufenthaltstitel von einem EU-Land für eine Person – insbesondere für akademische Fachkräfte – aus einem Drittstaat, um innerhalb der Europäischen Union eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Eine Mindestgehaltsgrenze ist im Arbeitsvertrag einzuhalten. Verbunden mit dieser EU Blue Card sind etwa günstige Bedingungen für den Familiennachzug oder der unbefristete Aufenthalt.
Auch Bildungsinteressierten soll künftig der Standort Deutschland schmackhaft gemacht werden. Es soll attraktiver gemacht werden, für eine berufliche Ausbildung oder ein Studium hierher zu kommen – und vor allem – im Anschluss daran hier zu bleiben.
Laut Entwurf soll es künftig zudem nicht mehr erforderlich sei, ausländische Berufsabschlüsse formal anerkennen zu lassen. Es soll dann ausreichen, die individuelle „Qualifikation für einen nicht-reglementierten Beruf durch einen ausländischen Berufs- und Hochschulabschluss und Berufserfahren“ nachzuweisen.
Wer einen ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen will, kann dies in Zukunft nach der Einreise in die Wege leiten. Voraussetzung dafür ist, die qualifizierten Einwanderer und die Arbeitgeber haben sich auf eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft verpflichtet.
Neu im Mix der Einwanderungsmöglichkeiten ist zudem eine sogenannte Chancenkarte für Drittstaatsangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber zwischen Ostseestrand und Alpenrand haben. Auf Basis eines Punktesystems wird diese Chancenkarte für maximal zwölf Monate erteilt. Ausländische Abschlüsse, Sprachkenntnisse oder berufliche Erfahrungen spiegeln sich darin in Punkten wider. Auch können Inhaber und Inhaberinnen von Chancenkarten auf Arbeitssuche zum Beispiel Probeschäftigungen annehmen.
Last but not least soll das Kontingent für die „bewährte Westbalkanregelung“ laut BMAS „deutlich angehoben“ werden.