Präventionsarbeit gegen den weißen Hautkrebs in der Bauwirtschaft wie bei den baunahen Dienstleistern hat hohe Priorität. Der Grund: In diesen Branchen ist der weiße Hautkrebs die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Über mögliche Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende, die viel im Freien arbeiten, informiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

STOP heißt das Zauberwort, um dem weißen Hautkrebs möglichst wenige Angriffsflächen zu bieten. Einhalt geboten soll dieser Krankheit mit dem STOP-Prinzip. Hinter dieser griffigen Formel verbirgt sich das Präventionsprinzip: Substitution vor technischen, vor organisatorischen und vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

Professor Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, macht kein Hehl daraus, dass „der wirksamste Schutz gegen UV-Strahlung“ das Vermeiden von Arbeiten in der Sonne ist, „wo immer dies möglich ist“. Doch in der Praxis sei dies eben nicht immer realisierbar. Daher sei es wichtig, nach dem STOP-Prinzip vorzubeugen.

Sinnvolle technische Schutzmaßnahmen gegen die UV-Strahlung seien etwa Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel. Also alle Hilfsmittel, die Arbeitsplätze im Freien beschatten können. An Stellen, an denen diese Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet werden können, sollten organisatorische Schutzmaßnahmen greifen.

So schlägt die Berufsgenossenschaft BAU vor, in den frühen Morgenstunden und am Vormittag oder in den späteren Nachmittagsstunden zu arbeiten, also zu Zeitpunkten, an denen die natürliche UV-Belastung sowieso geringer ist. Auch ein Rotationsprinzip könne helfen, die Mitarbeitenden vor zu starker Sonnenbelastung zu schützen. Darunter wird ein Wechsel der Mitarbeiter zwischen Arbeiten mit und ohne UV-Belastung verstanden.

Rotation kann helfen

Reichen weder der technische noch der organisatorische Schutz aus, um die Beschäftigten ausreichend vor Sonnenstrahlen abschirmen zu können, gelte es, persönliche Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen. Dazu zählten insbesondere Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren sowie leichte, körperbedeckende Kleidung. Sonnenschutzcreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor, der aller zwei Stunden aufgefrischt werden müsse, sei ein Muss. Nicht zu vergessen die Augen: eine UV-Schutzbrille wird empfohlen.

Warum die Schutzmaßnahmen so wichtig sind, erklärt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) der BG BAU: „UV-Strahlung schädigt die Haut bereits vor einem Sonnenbrand“. Hautkrebs werde durch irreversible Hautschädigungen verursacht. Die Krankheit trete in der Regel erst nach Jahren der Schädigung auf. Doch präventive Maßnahmen könnten das Risiko von Hautkrebs deutlich reduzieren.

Im vergangenen Jahr entfielen nach Angaben der Berufsgenossenschaft BAU 15,7 Prozent aller Verdachtsanzeigen auf den weißen Hautkrebs. Dies ist ein kleiner Rückgang gegenüber dem Jahr 2020 (17,5 %), doch Grund zur Entwarnung sei dies nicht. Der Klimawandel mit seinen steigenden Temperaturen führe zu einer höheren UV-Belastung. Schutz vor der Sonnenstrahlung sei ab einem UV-Index von 3 erforderlich, betont die BG BAU.

Die BG BAU informiert und berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um UV-Schutzmaßnahmen. Beschäftigten in Mitgliedsbetrieben werden beispielsweise Beratungsgespräche zum Thema Hautkrebs oder ein Hautscreening angeboten.

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