Er fasst zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zum Stand der Mitbestimmung zusammen. Demnach besaßen zuletzt von etwa 950 Unternehmen, die in Deutschland mehr als 2000 Beschäftigte haben und keinem sogenannten Tendenzschutz unterliegen, nur rund 650 einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat. Dieser ist nach den Mitbestimmungsgesetzen ab dieser Größe aber vorgesehen. Dadurch seien mindestens 2,1 Millionen Beschäftigte von der paritätischen Mitbestimmung ausgeschlossen – “durch legale juristische Kniffe oder rechtswidrige Ignorierung der Gesetze”. Die Zahl der durch juristische Tricks ausgeschlossenen Beschäftigten sei seit 2015 deutlich gestiegen.
Der Analyse zufolge sind gesellschaftsrechtliche Konstruktionen mit ausländischen Rechtsformen ein “verbreitetes Vehikel”, um Mitbestimmungsrechte legal zu unterlaufen. Kombinierten Firmen deutsche und ausländische Rechtsformen, fielen sie nach herrschender juristischer Meinung nicht mehr unter das Mitbestimmungsgesetz – selbst, wenn sie ihren Sitz und den Schwerpunkt ihrer Geschäfte in Deutschland haben. Lückenhafte Vorschriften zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) böten weitere Schlupflöcher.
Die Autoren plädieren unter anderem für ein Gesetz, das klarstellt, dass die Wahl einer Konstruktion mit ausländischer Rechtsform die Mitbestimmung nicht aushebeln kann. Unternehmen, die Mitbestimmungsrechte rechtswidrig nicht anwenden, müssten effektiv sanktioniert werden. Außerdem soll die EU-Kommission eine Rahmenrichtlinie erarbeiten, die europaweit generelle Mindeststandards für die Arbeitnehmerpartizipation setzt.