Laut Betriebsverfassungsgesetz müssen Arbeitgeber den Betriebsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in vielerlei Aspekten rechtzeitig und umfassend informieren. In der Praxis geschieht das jedoch bei weitem nicht überall. Nicht selten beklagen Gremien, dass sie verspätet, unvollständig oder allein mündlich informiert werden. Die eigenen Informationsrechte dann durchzusetzen, kostet Zeit und Nerven. Die Neuregelung des Zugangs zum Handelsregister kann daher in bestimmten Fällen hilfreich sein, um sich als Betriebsrat zu informieren.
Wie es in einem Hinweis auf der Seite des Registerportals heißt, wird „der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten“. Registrierung und Login seien nicht mehr erforderlich. Zuvor waren nur wenige Stammdaten frei abrufbar.
Neben einem aktuellen Ausdruck der Eintragungen zu einem bestimmten Unternehmen lassen sich auch chronologische Abdrucke anzeigen und – etwa als Pdf – herunterladen. In einer Dokumentenaussicht lassen sich Suchergebnisse zudem nach den Kategorien
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
- Jahresabschluss / Bilanz
- Liste der Gesellschafter
- Musterprotokoll
- Weitere Urkunden / Unterlagen
- Anzeige nach Eintragung
- Anzeige nach Eingang
systematisch anzeigen, heißt es im Hilfebereich der Seite weiter.
Damit können nun auch Unterlagen zu organisatorisch-gesellschaftsrechtlichen Veränderungen wie Übernahmen, Verschmelzungen und Gesellschafterwechseln oder Kompetenz-Änderungen bei echten Führungskräften (Erteilung und Erlöschen von Prokura) unkompliziert eingesehen werden.
Hinweis der Redaktion: Der erleichtert Zugang zu den Beständen im Handelsregister kann – speziell in sich stetig wandelnden Unternehmen – eine zusätzliche Informationsquelle für den Betriebsrat sein. Allerdings sind die Daten – ebenso wie die Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger – vergangenheitsbezogen. Um jedoch auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu agieren, sollten Gremien Ihre Rechte kennen und einfordern – gerade im Hinblick auf etwaige künftige Veränderungen im Betrieb. Eine Übersicht zeigt unser Leitfaden zum Thema (€).