Das Nichtzustandekommen von Betriebsräten liege nicht an ihrer Behinderung, sondern eher daran, „dass Arbeitnehmer gar kein Interesse an einem Betriebsrat haben“, sagte etwa Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Ähnlich argumentierte Regine Klingberg vom Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie (Gesamtmetall), die keinen Bedarf für eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes mit Blick auf die Mitbestimmung sieht.
Unterstützt wurden sie von Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft. Arbeitnehmer hätten vielfach andere Formen der Interessenvertretung und Mitbeteiligung an Entscheidungsprozessen gefunden. Ein weiterer Grund für das fehlende Interesse könne sein, dass die Arbeitnehmer damit zufrieden sind, wie das Arbeitsumfeld bei ihnen organisiert ist. So sei „seit Jahrzehnten“ eine sehr hohe Arbeitszufriedenheit zu beobachten.
Micha Klapp vom DGB berichtete dagegen von mehreren Studien, die zeigten, dass „es eine nicht geringe Zahl an Möglichkeiten für Arbeitgeber gibt, Betriebsräte zu verhindern oder die Arbeit der Betriebsräte absichtlich zu erschweren“. Darüber hinaus sei eine Anwaltsindustrie gewachsen, die sich mit „Betriebsrats-Bashing“ befasse.
In der Diskussion standen auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Vergehen gegen die Mitbestimmung. Kai-Uwe Hemmerich, Betriebsratsvorsitzender des Chemieunternehmens Clariant, ist gegen ihre Einführung. Vielmehr forderte er einen Schutz vor Kündigungen für diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen – „von der ersten Sekunde an“. Micha Heilmann von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sah solche Staatsanwaltschaften unterdessen als Fortschritt an. Roland Wolf vom BDA nicht – er hält sie für „völlig überzogen“.