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30.08.2012
Bundesregierung: Kein Regelungsbedarf bei Zeitarbeit und Werkverträgen
Werkverträge sind das neue Billiglohnmodell und Leiharbeiter werden weiterhin nicht nur vorrübergehend beschäftigt, kritisieren die Arbeitnehmervertreter. Trotzdem will die Bundesregierung hier wie da an den bestehenden Regeln nichts ändern.
Dies geht aus den Antworten der Bundesregierung auf zwei kleine Anfragen der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Zum Thema Leiharbeit heißt es da, die Regierung wolle "die positiven Beschäftigungswirkungen der Zeitarbeit zu erhalten". Daher solle auch weiterhin "eine nicht von vornherein zeitlich befristete Überlassung von Zeitarbeitnehmern" möglich sein. Eine Änderung der bestehenden Rechtslage sei nicht beabsichtigt, so die Bundesregierung.
Und auch beim Thema Werkverträge sieht die Bundesregierung "zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf, den Abschluss von Werkverträgen zu regulieren." Vielmehr stehe es den Unternehmen grundsätzlich frei zu entscheiden, "ob sie Tätigkeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen lassen oder Dritte im Rahmen von Werkverträgen beauftragen".
Missbrauch stoppen!
Die Gewerkschaften sehen dagegen sehr wohl Handlungsbedarf und wollen nun selbst aktiv gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorgehen. Zwar seien Werkverträge nicht per se schlecht, aber die Vergabe von Werkverträgen habe eine neue Dynamik erreicht, beklagt zum Beispiel die IG Metall.
Vor allem in der der Automobilbranche würden Firmen zunehmend Stammbeschäftigte durch Werkvertragspersonal ersetzen. Und in der Stahlindustrie seien schon jetzt bis zu 35 Prozent der "Leute, die morgens durch das Werkstor gehen, Beschäftigte von Fremdfirmen", kritisiert der zweite IG Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel. Und eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass "Werkverträge zunehmend strategisch eingesetzt" werden, um etwa Mitbestimmungsrechte und tarifliche Regelungen zu umgehen.
Die IG Metall hat jetzt die Kampagne Fokus Werkverträge ins Leben gerufen, die sich vor allem an Betriebsräte richtet. Diese sollten genau hinschauen, wer eigentlich im eigenen Betrieb arbeitet und den Kontakt zu den Werkvertragsmitarbeitern suchen.
Tipp: In unseren Arbeitshilfen finden Sie jetzt auch eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Werkverträgen
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