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Betriebsratspraxis24.de gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG!

Laden Sie sich gleich unsere Vordrucke als PDF herunter, damit Ihr Arbeitgeber die Kosten übernimmt.

Antrag auf Kostenübernahme

Erklärung der Kostenübernahme

1. Warum Sie Betriebsratsschulungen besuchen sollten

Als Betriebsrat haben Sie laut Betriebsverfassungsgesetz eine Reihe von Aufgaben. Insbesondere müssen Sie

  • die Interessen der Belegschaft gewissenhaft wahrnehmen,

  • die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften überwachen,

  • bei wichtigen sozialen Angelegenheiten mitbestimmen,

  • sich für die Sicherung und Förderung der Beschäftigung einsetzen,

  • bei einzelnen personellen Maßnahmen beteiligt werden,

  • Betriebsversammlungen organisieren und durchführen,

  • die Gleichbehandlung von Frauen und Männern fördern,

  • sich für schutzbedürftige Personen einsetzen,

  • auf Beschwerden von Arbeitnehmern reagieren und

  • mit dem Arbeitgeber über betriebliche Angelegenheiten verhandeln.

Um diese Aufgaben erfolgreich, rationell und rechtssicher meistern zu können, müssen Sie über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Diese eignen Sie sich am besten auf einer Betriebsratsschulung an. Betriebsratsschulungen sind speziell auf die Informationsbedürfnisse von Betriebsräten zugeschnitten. Auf Betriebsratsschulungen bekommen Sie auf Ihre Fragen konkrete Antworten und Lösungen und können sich mit Betriebsratskollegen anderer Betriebe und Branchen zwanglos austauschen und so gegenseitig von den Erfahrungen profitieren.

Hinweis:

Die meisten Arbeitgeber sind selbst geschult im Umgang mit Betriebsräten. Vor allem dann sind Betriebsratsschulungen wichtig, um mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe sprechen zu können. Anderenfalls besteht gerade bei unerfahrenen und ungeschulten Betriebsräten die Gefahr, dass der Arbeitgeber sie "über den Tisch zieht".

Eigentlich haben Sie als Betriebsratsmitglied nicht nur ein Recht auf Teilnahme an Betriebsratsschulungen, sondern auch die Pflicht. Denn nach dem Bundesarbeitsgericht hat sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten und ist dazu verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen, um die Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).

ARBEITSHILFE

Checkliste - Gründe für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen