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Aktuelles
DGB nimmt zur Hartz-IV-Debatte Stellung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine eigene umfangreiche Positionsbestimmung zu Erwerbslosigkeit und öffentlicher Beschäftigung veröffentlicht.
Die Stellungnahme, die am 8. März veröffentlicht wurde, folgt unmittelbar auf den Vorstoß der SPD-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl in NRW, Hannelore Kraft. Kraft hatte in einem Interview mit dem SPIEGEL gesagt, Langzeitarbeitslose sollten für einen "symbolischen Aufschlag auf die Hartz-IV-Sätze" "die Chance bekommen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Gesellschaft etwas zu leisten". Sie wollte ihren Vorschlag so verstanden wissen, dass solche Arbeiten auf freiwilliger Arbeit geleistet werden sollten.
In der Pressemitteilung des DGB vom 8. März heißt es: "Auch Hartz-IV-BezieherInnen haben Anspruch auf gute Arbeit, angemessene Entlohnung, Absicherung durch Sozialversicherungen und Schutz durch das allgemeine Arbeitsrecht. Das Ziel, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive für eine langfristige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, darf in keinem Fall aufgegeben werden. Einen faktischen Arbeitszwang zu Dumpinglöhnen oder symbolische Ein-Euro-Jobs ohne soziale Sicherheit lehnt der DGB als würdelos und perspektivlos ab."
In der Pressemitteilung wird auf ein umfangreiches Papier verwiesen, für das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach verantwortlich zeichnet. Darin setzen die Verfasser sich ausführlich mit den bisherigen Erfahrungen aus Projekten öffentlicher Beschäftigung auseinander und markieren die DGB-Position dazu. Gefordert wird, dass öffentliche Beschäftigung stets nachrangig zum Versuch sein muss, Erwerbslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Außerdem soll sie gerecht bezahlt und sozialversicherungspflichtig gestaltet sein. Die Entscheidung über öffentliche Beschäftigungsmaßnahmen soll von den Arbeitsmarktakteuren im regionalen Konsens gefällt werden, um Verdrängungseffekte im ersten Arbeitsmarkt zu vermeiden.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.


