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Aktuelle Rechengrößen im Beitragsrecht

Zusammenfassung von "Neue Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung" von Hans Hungenberg, original erschienen in: Wege zur Sozialversicherung, herausgegeben von Asgard Verlag, Asgard: Sankt Augustin 2/2010 Heft 2, 39 - 45.

Zum Jahresbeginn werden zahlreiche Rechengrößen in der Sozialversicherung an die aktuelle Entwicklung angepasst. Durch Rechtsverordnung ändern sich Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Sachbezugswerte.

Der Verfasser gibt einen vollständigen und anschaulichen Überblick über die vom 1. Januar 2010 geltenden Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung. Während die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung bundesweit gelten, wird bei der Bezugsgröße und den Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter nach alten und neuen Bundesländern unterschieden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für Monate und Tage, das Verfahren bei Teil-Entgeltabrechnungszeiträumen und die Beitragsberechnung bei Einmalzahlungen werden detailliert dargestellt. Auch die zulässigen Beitragsgruppen sowie Beitragssätze zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung sind - z. T. in Tabellenform - aufgelistet.

Die Beiträge bei Arbeitnehmern werden grundsätzlich von den Mitgliedern und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Dabei haben die Arbeitnehmer einen Beitragsanteil zur Krankenversicherung von 0,9 v. H. sowie den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für "Kinderlose" allein aufzubringen. Im Zusammenhang mit der Gleitzone zwischen 400,01 und 800,00 Euro monatlich, bei Geringverdienern und beim Bezug von Kurzarbeitergeld gelten Besonderheiten. (wird fortgesetzt)

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Dieser Beitrag wurde erstellt von Gisbert Kersting.