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Aktuelles
Gesetzentwürfe gegen Kündigung wegen Bagatelldelikten
In den vergangenen Monaten sind in einer Reihe von Fällen Kündigungen ausgesprochen worden, in denen Arbeitnehmern geringfügige Eigentumsdelikte vorgeworfen wurden. Gegen diese Kündigungsmöglichkeiten wenden sich zwei aktuelle Gesetzentwürfe.
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine "Bagatellgrenze" bei Eigentumsdelikten, die ein Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis begeht. In teilweise aufsehenerregenden Fällen kam es in den vergangenen Monaten daher zu Kündigungen, weil Arbeitnehmern vorgeworfen wurde, Pfandbons im Wert von etwas mehr als einem Euro oder gar ein als Müll entsorgtes Kinderbett an sich genommen zu haben.
Um diese Praxis zu begrenzen, haben sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion DIE LINKE am 9. Februar jeweils einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf der SPD (Schutz vor Kündigungen wegen eines unbedeutenden wirtschaftlichen Schadens) zielt auf eine Erweiterung des § 1 Kündigungsschutzgesetz. Eingefügt werden soll ein Abschnitt, nach dem eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel ungerechtfertigt ist, wenn nicht vorher wegen eines ähnlichen Verhaltens eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Das soll ausdrücklich auch für Handlungen gegen das Eigentum oder Vermögen des Arbeitgebers gelten, "wenn der wirtschaftliche Schaden nicht ins Gewicht fällt".
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE schlägt eine ähnliche Änderung des § 1 Kündigungsschutzgesetz vor: Ohne vorherige Abmahnung kann ein Arbeitnehmer danach nicht verhaltensbedingt gekündigt werden, wenn dies wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten geschehen soll "und diese sich auf geringwertige Gegenstände bezogen haben". Darüber hinaus will DIE LINKE aber auch gleich das Institut der Verdachtskündigung beseitigen; eine von ihr vorgeschlagene Ergänzung des § 1 Kündigungsschutzgesetz lautet: "Eine Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn die Gründe in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers auf einem Verdacht beruhen."
Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.


