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90 Jahre Betriebsrätegesetz

Morgen vor 90 Jahren, am 4. Februar 1920, unterzeichnete der damalige Reichspräsident Friedrich Ebert das "Betriebsrätegesetz", den Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes.

"Zur Wahrnehmung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellten) dem Arbeitgeber gegenüber und zur Unterstützung des Arbeitgebers in der Erfüllung der Betriebszwecke sind in in allen Betrieben, die in der Regel mindestens zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen, Betriebsräte zu errichten." So beginnt das Betriebsrätegesetz, das nach der Verabschiedung in der Nationalversammlung Ende Januar mit der Verkündung am 9. Februar 1920 in Kraft trat.

Das neue Gesetz war in der Arbeiterbewegung nicht unumstritten. Noch am 13. Januar 1920 kam es in Berlin zu einer Demonstration gegen das Betriebsrätegesetz, zu der USPD und KPD aufgerufen hatten; am Ende des Tages waren 42 Tote und Hunderte Verletzte zu beklagen. Das neue Gesetz wurde von den Gegnern innerhalb der Arbeiterschaft als ein Gesetz zur Zähmung der Rätebewegung verstanden.

1934 wurde das Gesetz während der faschistischen Herrschaft außer Kraft gesetzt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges lebte es zunächst in verschiedenen Landesgesetzen wieder auf, bis in Westdeutschland 1952 das Betriebsverfassungsgesetz wesentliche Elemente des alten Betriebsrätegesetzes ins Recht der Bundesrepublik Deutschland übernahm. In der DDR wurden bestehende Betriebsräte ab 1948 zunehmend durch die Betriebsgewerkschaftsorganisationen abgelöst.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.