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Aktuelles
LAG Mecklenburg-Vorpommern kippt Arbeitsvertragsklausel zur innerbetrieblichen Verschwiegenheit über Gehaltshöhe
Arbeitgeber dürfen Beschäftigten das innerbetriebliche Gespräch über ihr jeweiliges Gehalt nicht mithilfe sog. Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsvertrag verbieten. Das hat das Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Derlei Klauseln seien unzulässig, da sie Mitarbeiter daran hinderten, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Lohngestaltung erfolgreich geltend zu machen, hieß es zur Begründung (Az.: 2 Sa 237/09).
Hintergrund ist der Fall eines Beschäftigten, dessen Arbeitsvertrag laut Gericht vorsah, "die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln". Ergänzend war geregelt, dass dies "im Interesse des Betriebsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen" gelten sollte.
Lesen Sie die Urteilsbegründung sowie weitere Details (auch zu möglichen Auswirkungen der Entscheidung) in unserem Arbeitsrechts-Thema der Woche.


