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Kommt nach ELENA nun die eAU?

Das Bundesgesundheitsministerium lässt zurzeit prüfen, ob Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Zukunft auch elektronisch abgegeben werden können.

Eine solche Möglichkeit wird als Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte geprüft. Die elektronische Gesundheitskarte soll in den nächsten Jahren die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nun untersuchen, ob im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch übermittelt werden können. Die eAU würde voraussichtlich direkt vom Arzt an den Arbeitgeber und die zuständige Krankenkasse übermittelt werden.

Im Moment hat das Vorhaben noch den Status eines Pilotprojektes. Zunächst sollen die fachlichen und technischen Anforderungen an die eAU ermittelt und auf dieser Basis eine Pilotanwendung mit fiktiven Versichertendaten entwickelt werden. Über die Berücksichtigung von Datenschutzbelangen gibt es derzeit noch keine Aussagen. Eine - z.B. über das Arbeitgeberkennzeichen - denkbare Verbindung zwischen eAU- und ELENA-Daten sollte allerdings die Datenschutzbeauftragten zügig auf den Plan rufen.

Hier geht es zu einem Animationsfilm zur eAU, der vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verbreitet wird.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.